Seit fast zwei Jahrzehnten verstehen wir Nachhaltigkeit als Querschnittsmaterie über alle Unternehmensbereiche und entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Hier geben wir Euch einen kleinen Einblick, was uns in Österreich bewegt, was wir schon erreicht haben – und woran wir weiterarbeiten werden.
Gips und Glas im Kreislauf

Der Life Cycle zeigt den nachhaltigen Lebenszyklus unserer Produkte: Von der Gewinnung des Rohstoffes bzw. dem Einsatz natürlicher Rohstoffe, zur Herstellung in CO2-neutralen Produktionsstätten und weiter zur Auslieferung der fertigen, transportoptimierten Produkte. Danach erfolgt die Bau- und Nutzungsphase der Saint-Gobain Produkte, bis sie schlussendlich verwertungsorientiert rückgebaut werden.
Qualität und Sicherheit unserer Produkte

Herstellung und Entsorgung

Alle von Saint-Gobain ISOVER ab 01.1998 produzierten und in Umlauf gebrachten Glaswolle-und Steinwolle-Dämmstoffe erfüllen seit 01.1998 die Kriterien der „Richtlinie 97/69/EG Anmerkung Q“ und deren Nachfolgedokument „1272/2008“ betreffend Biolöslichkeit und sind daher seit 01.1998 in Österreich als „Mineralfasern ohne gefahrenrelevante Eigenschaften“ eingestuft.
Dies wird durch die unabhängige Überwachung von EUCEB (EUropean CErtification Board for mineral wool products) und/oder von der deutschen Gütegemeinschaft Mineralwolle (RAL) sichergestellt. Die jeweiligen Gütezeichen finden Sie auf den Verpackungen der Dämmstoffe und/oder den Datenblättern. Die von EUCEB zertifizierten Saint-Gobain Produktionsstandorte finden Sie hier, die von der deutschen Gütegemeinschaft Mineralwolle (RAL) zertifizierten Saint-Gobain Produktionsstandorte finden sie hier.
Allgemeine Informationen zur Entsorgung und Deponierung von „Mineralfaserabfällen ohne gefahrenrelevante Eigenschaften“ (Stand 05.2021):
Alle nicht verunreinigten und nicht kontaminierten Abfälle von durch Saint-Gobain ISOVER ab 01.1998 produzierten und in Umlauf gebrachten Glaswolle- und Steinwolle-Dämmstoffen sind daher laut Abfallverzeichnisverordnung vom 23.09.2020 (BGBl. II Nr. 409/2020) und angeschlossenen Dokumenten unter der Schlüsselnummer SN 31416 „Mineralfaserabfälle ohne gefahrenrelevante Eigenschaften“ (ab 01.2022 mit der jeweiligen Spezifikation „42“, „43“, „44“, „91“) einzuordnen und dürfen laut Deponieverordnung 2008 (BGBl. II Nr. 39/2008) und unter Berücksichtigung der Änderung der Deponieverordnung 2008 (BGBl. II Nr. 144/2021) auf Baurestmassen- und Masseabfalldeponien abgelagert werden (Anhang 2, Kapitel 2, Tabelle 2,1).
Als Nachweise dienen laut Abfallverzeichnisverordnung 2020 die Gütezeichen EUCEB oder RAL mit Datenblättern und Rechnungen oder Lieferscheinen gemeinsam mit den Abfallinformationsblättern des BMK und ÖWAV.